Oft bietet sich die Möglichkeit, den erwünschten Zweck durch eine andere Konstruktion der Gestaltung zu erreichen, ohne dass einem das Finanzamt „Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten“ vorwerfen kann.
Schon der Bundesfinanzhof hat gesagt: „Wer Steuern zu zahlen hat, hat auch das Recht, Steuern zu vermeiden...“, wobei hier unbedingt gesagt werden muss, dass damit nicht Steuerhinterziehung gemeint war!
Das Beratungsangebot wird sichergestellt durch: